Fahrgastrechte
Leider läuft nicht immer alles rund. Kommt ein Zug viel zu spät oder fällt eine Verbindung gar völlig aus, ist das für alle sehr ärgerlich. Seit 2009 gelten im Eisenbahnverkehr in Deutschland einheitliche Fahrgastrechte. Nach der EU-Verordnung Nr.782/2021 vom 29.04.2021 hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Reisealternative, einen Ersatz oder eine Entschädigung.
Wichtige Informationen zu Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen findest du in den erixx Tarifbestimmungen.
Um Ansprüche geltend zu machen, nutze bitte das Fahrgastrechte-Formular.
NAH.SH-Garantie
Zum 30. November 2024 lief das Angebot von Land, NAH.SH und Bahnunternehmen zur freiwilligen Entschädigung bei Zugverspätungen für Fahrgäste im Schleswig-Holstein-Tarif aus: Die NAH.SH-Garantie wurde eingestellt.
hvv Garantie
Wird ein Ziel durch unvorhergesehene Störungen mehr als 20 Minuten zu spät erreicht, zahlen wir einmalig 50 % des Fahrpreises der hvv Fahrkarte zurück. Bei Tages- und Zeitkarten wird ein anteiliger Betrag pro Fahrt berechnet. Für Gruppenkarten kann pro Fahrt nur eine Entschädigung beantragt werden.
Die hvv Garantie gilt nur für hvv Tickets sowie beim Übertreten der Tarifgrenzen.
Den Antrag für Erstattungen aufgrund der Kundengarantien von hvv werden direkt an den Service des jeweiligen Verkehrsverbundes gerichtet.
SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V.
Sollten wir uns einmal nicht einig werden, hast du die Möglichkeit, dich an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Wir sind Mitglied bei SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e.V., die du unter bestimmten Voraussetzungen zur Lösung unseres Konfliktes einbeziehen kannst.
Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstr. 6
D-53175 Bonn
Tel.:+49 (0)228 30795-400
Fax: +49 (0)228 30795-499
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de